Die 7000-Stunden-Regel ist eine Regelung im deutschen Energiewirtschaftsrecht, die es energieintensiven Unternehmen ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung der EEG-Umlage befreit zu werden. Um die Befreiung zu erhalten, muss das Unternehmen eine Mindestnutzungszeit von 7000 Stunden pro Jahr nachweisen, bei der eine Mindestbelastung von 10 Megawatt (MW) überschritten wird. Diese Regel soll energieintensive Unternehmen entlasten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Die Regelung betrifft insbesondere Unternehmen aus der Stahl-, Chemie- und Aluminiumindustrie.
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