Abwärmenutzung

Abwärmenutzung bezeichnet den Prozess, bei dem die Wärme, die bei industriellen oder anderen Prozessen ungenutzt entsteht, aufgefangen und in anderen Bereichen genutzt wird. Beispielsweise kann die Abwärme von Kraftwerken, Fabriken oder Rechenzentren zur Beheizung von Gebäuden oder zur Energieerzeugung eingesetzt werden. Abwärmenutzung trägt zur Steigerung der Energieeffizienz bei, da die Gesamtenergieeffizienz eines Systems verbessert wird, indem bereits vorhandene Energie erneut verwendet wird. Dies hilft, den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig die Umweltbelastung durch weniger fossile Brennstoffe zu verringern.

Abwärmenutzung: Effizienz steigern, Kosten senken, rechtliche Pflichten erfüllen

Die Nutzung von Abwärme ist eine der effektivsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch zu senken und die Klimaziele zu erreichen. Unternehmen, insbesondere in der Industrie, sind gefordert, vorhandene Potenziale systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu nutzen. Doch Abwärmenutzung ist nicht nur wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll – sie ist heute auch gesetzlich verpflichtend. Dieser Beitrag zeigt, was Abwärmenutzung konkret bedeutet, welche gesetzlichen Pflichten bestehen und wie Unternehmen diese effizient umsetzen.

Was versteht man unter Abwärmenutzung?

Abwärme ist unvermeidliche Nebenenergie, die bei technischen Prozessen entsteht und bisher häufig ungenutzt an die Umwelt abgegeben wird. Mit geeigneten Technologien lässt sich diese Wärme in den Energiekreislauf zurückführen, z. B. für Heizung, Warmwasser, Prozesswärme oder sogar Stromerzeugung. Typische Quellen:
  • Prozesswärme in Industrieanlagen
  • Abluftsysteme
  • Kühlprozesse
  • Druckluftanlagen
  • Serverräume und Rechenzentren

Gesetzliche Pflichten zur Abwärmenutzung und -meldung

Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 2024 – Pflichten zur Abwärmeerfassung und -nutzung

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Deutschland verschärft die Anforderungen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch. Es verpflichtet Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch ab 7,5 GWh zur:
  • Erfassung der Abwärmepotenziale
  • Erstellung von Konzepten zur Nutzung der Abwärme
  • wirtschaftlicher Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten
  • Berichterstattung an die Behörden über Menge und Qualität der Abwärme
Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass sie technisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Abwärmenutzung umgesetzt haben oder begründen, warum dies nicht möglich ist. Meldung der Abwärmemengen Betriebe müssen jährlich melden,
  • welche Mengen an Abwärme anfallen (nach Temperaturbereichen)
  • ob und wie diese genutzt werden
  • welche Maßnahmen geplant oder umgesetzt wurden
Die Meldung erfolgt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder eine andere zuständige Behörde. Das EnEfG sieht Sanktionen vor, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird.

Umsetzung der Meldung in der Praxis

Schritte zur gesetzeskonformen Umsetzung:
  1. Erfassung der Abwärmeströme: Systematische Bestandsaufnahme aller wesentlichen Abwärmequellen, deren Temperaturen und Energiemengen.
  2. Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten: Technische Machbarkeit prüfen (Wärmerückgewinnung, Wärmenetze, Wärmepumpen etc.).
  3. Dokumentation der Ergebnisse: Darstellung der erfassten Mengen, Nutzungsmöglichkeiten, der umgesetzten Maßnahmen und Begründungen bei Nichtumsetzung.
  4. Meldung an die Behörden: Übermittlung der Daten in vorgegebenem Format an BAFA oder eine entsprechende Behörde. In der Regel erfolgt dies über elektronische Portale oder Meldeformulare.

Weitere relevante Rechtsgrundlagen

EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) Schreibt Effizienzsteigerungen, u. a. durch Abwärmenutzung, vor. Die Meldepflichten in Deutschland setzen diese EU-Vorgaben national um. RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) Fördert die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme in Kombination mit erneuerbaren Energien, etwa über Wärmenetze. ISO 50001 / Energiemanagementsysteme Verpflichtet zur systematischen Erfassung von Energieflüssen und Effizienzpotenzialen, inklusive Abwärme. EEW / BAFA-Förderprogramme Setzen als Fördervoraussetzung die systematische Erfassung von Energieeinsparpotenzialen (inkl. Abwärme) voraus.

Technologien zur Nutzung von Abwärme

  • Wärmetauscher (direkte Rückgewinnung)
  • Wärmepumpen (Niedertemperatur)
  • ORC-Prozesse (Stromerzeugung aus Abwärme)
  • Einspeisung in Wärmenetze (Nah-/Fernwärme)

Wirtschaftliche Chancen durch Abwärmenutzung

  • Kostenreduktion durch geringeren Primärenergiebedarf
  • Fördermittel bis zu 40 % Investitionskosten (BAFA / KfW / EU)
  • Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen
  • Wettbewerbsvorteile durch Nachhaltigkeit
  • Vermeidung von Abgaben durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Fazit: Abwärmenutzung ist Pflicht und Chance zugleich

Abwärmenutzung ist längst keine freiwillige Effizienzmaßnahme mehr, sondern gesetzlich gefordert. Unternehmen müssen ihre Abwärmequellen systematisch erfassen, Maßnahmen prüfen und gegenüber Behörden belegen. Neben der Pflichterfüllung bietet Abwärmenutzung erhebliche wirtschaftliche Vorteile und stärkt das nachhaltige Profil des Unternehmens.
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