Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist ein Gesetz, das in Deutschland am 4. November 2010 verabschiedet wurde und zuletzt am 8. August 2020 geändert wurde. Es zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch in verschiedenen Bereichen zu reduzieren.

Das EDL-G gilt für Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Energieunternehmen sowie für Endkunden mit Ausnahme von Anlagenbetreibern im Treibhausgas-Emissionshandel. Es betrifft auch die öffentliche Hand, es sei denn, es widerspricht der Art und dem Hauptzweck der Tätigkeit der Streitkräfte.

Das Gesetz definiert verschiedene Begriffe wie „Drittfinanzierung“, „Endkunde“ und „Energie“ und legt Regeln und Verpflichtungen für die Energieeffizienzmaßnahmen fest. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Durchführung von Energieaudits für Unternehmen, die nicht der KMU-Definition entsprechen, sowie die Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Das EDL-G legt auch Richtlinien für den Einsatz von Energieaudits, Energieeffizienznetzwerken und Anreizmechanismen fest, um die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Es enthält auch Regelungen zur Meldung und Überwachung von Energiedienstleistungsunternehmen sowie zur Verbreitung von Informationen über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen.

Das Ziel des Energiedienstleistungsgesetzes ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu verbessern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten.

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