EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden regelte. Ziel der EnEV war es, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu reduzieren und so zum Klimaschutz beizutragen. Die Verordnung legte unter anderem fest, welche energetischen Mindeststandards bei Neubauten sowie bei der Sanierung von Bestandsgebäuden erfüllt werden mussten. Seit November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, welches die bisherigen Regelungen von EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammenführt.

EnEV – Die frühere Energieeinsparverordnung Deutschlands

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war über viele Jahre hinweg das zentrale Regelwerk in Deutschland für den energetischen Standard von Gebäuden. Sie definierte die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden sowie an Anlagentechnik wie Heizungen, Lüftungssysteme oder Warmwasserbereitung. Die EnEV war ein wichtiges Instrument, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor zu erreichen. Seit dem 1. November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig ersetzt. Dennoch hat sie weiterhin Bedeutung für den Gebäudebestand, ältere Energieausweise und die historische Entwicklung von Effizienzstandards.

 

Zielsetzung der EnEV

Ziel der EnEV war es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den CO₂-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. Dazu setzte sie sowohl auf die Begrenzung des Primärenergiebedarfs (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) als auch auf Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz.

 

Historische Entwicklung der EnEV

JahrEnEV-NovelleWesentliche Inhalte
2002EnEV 2002 (Erstfassung)Zusammenführung von WärmeschutzV und HeizAnlV
2007EnEV 2007Verschärfung der Anforderungen um ca. 30 %
2009EnEV 2009Weitere Reduktion Primärenergiebedarf um 30 %
2014EnEV 2014Verschärfung für Neubauten ab 2016 (25 %)
2016EnEV 2016 (Verschärfung)Neubauten müssen Effizienzhaus 70 entsprechen
2020GEG löst EnEV abIntegration mit EnEG und EEWärmeG

 

Wesentliche Inhalte der EnEV

1. Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf

Der zulässige Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung wurde durch die EnEV begrenzt. Dieser wurde in Relation zu einem Referenzgebäude ermittelt.

 

2. Mindestwärmeschutz der Gebäudehülle

Die EnEV stellte Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dächer), insbesondere an den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient).

 

3. Energieausweis

Die EnEV führte die Verpflichtung zur Ausstellung von Energieausweisen ein:

  • Bedarfsausweis (berechneter Energiebedarf)
  • Verbrauchsausweis (tatsächlicher Energieverbrauch)

Diese Ausweise mussten bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorgelegt werden.

 

4. Austauschpflichten für alte Heizkessel

Heizkessel mit bestimmten Baujahren mussten nach einer Übergangsfrist ausgetauscht werden, sofern sie nicht von der Pflicht ausgenommen waren (z.B. Niedertemperaturkessel).

 

5. Nachweispflichten bei Sanierung

Bei umfangreichen Sanierungen galten Anforderungen an Bauteile wie Fenster, Fassade oder Dach. Nachweise mussten erbracht werden.

 

Anwendungsbereich der EnEV

Die EnEV galt für:

 

  • Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Bestandsgebäude bei wesentlichen Änderungen (z.B. Dachsanierung)
  • Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Warmwasser)

 

Nicht umfasst waren ausschließlich unbeheizte Gebäude (z.B. Lagerhallen ohne Heizung).

 

Relevanz für Bestandsgebäude heute

Auch wenn die EnEV nicht mehr gilt, sind Energieausweise oder Nachweise, die auf Basis der EnEV ausgestellt wurden, weiterhin gültig bis zum Ablauf der jeweiligen Frist (meist 10 Jahre). Zudem wird der Standard, den ein Gebäude zum Bau- oder Sanierungszeitpunkt nach EnEV erfüllen musste, häufig weiterhin für Förderungen, Energieberatungen oder Vergleiche herangezogen.

 

Übergang zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2020 die EnEV zusammen mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Das GEG verfolgt die Ziele der EnEV weiter, setzt aber stärker auf die Verknüpfung von Effizienz und erneuerbaren Energien. Für Neubauten ist z. B. der Anteil erneuerbarer Energien verpflichtend geregelt.

 

Fazit: Die EnEV bleibt relevant als Entwicklungsschritt

Die EnEV hat wesentlich dazu beigetragen, den energetischen Standard von Gebäuden in Deutschland zu verbessern. Sie war für viele Jahre maßgebliche Grundlage für die Energieeffizienz von Gebäuden und prägt bis heute Begriffe wie EnEV-Nachweis, EnEV-Ausweis oder Effizienzhaus-Standard (EnEV 2016). Auch im Kontext von Bestandsgebäuden oder Sanierungsmaßnahmen ist ihr Einfluss nach wie vor spürbar, obwohl das GEG heute das maßgebliche Gesetz ist.

Mehr erfahren
Teilen:
Clever
optimieren.
Smart
entscheiden.
Klug
auswählen.
Schlau
informieren.

Wir vermitteln Ihren Energie-Experten für Gewerbe und Industrie.

Entdecke weitere aktuelle Themen
energieplan-energiemanagementsysteme

Energiemanagementsysteme: Der Schlüssel zu Kostenreduktion und Nachhaltigkeit

In einer Zeit, in der Energie eine knappe und kostspielige Ressource geworden ist, stellt sich für Unternehmen nicht mehr die…
energieaudit-energieplan-techniker

Energieaudit: Ein strategisches Werkzeug für nachhaltigen Unternehmenserfolg

Für viele Unternehmen, insbesondere im produzierenden Gewerbe und im Mittelstand, gehört Energie zu den größten Kostenblöcken. Gleichzeitig bietet die Verbesserung…

Wollen Sie schon gehen?

Nutzen Sie die Chance und fragen Sie unseren KI-Bot – er hilft Ihnen, die passende Antwort zu finden!

Schon gewusst?

Clever starten Sie am besten mit dem Formular Energie-Experten finden. Jetzt direkt loslegen.