Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden regelte. Ziel der EnEV war es, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu reduzieren und so zum Klimaschutz beizutragen. Die Verordnung legte unter anderem fest, welche energetischen Mindeststandards bei Neubauten sowie bei der Sanierung von Bestandsgebäuden erfüllt werden mussten. Seit November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, welches die bisherigen Regelungen von EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammenführt.
EnEV – Die frühere Energieeinsparverordnung Deutschlands
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war über viele Jahre hinweg das zentrale Regelwerk in Deutschland für den energetischen Standard von Gebäuden. Sie definierte die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden sowie an Anlagentechnik wie Heizungen, Lüftungssysteme oder Warmwasserbereitung. Die EnEV war ein wichtiges Instrument, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor zu erreichen. Seit dem 1. November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig ersetzt. Dennoch hat sie weiterhin Bedeutung für den Gebäudebestand, ältere Energieausweise und die historische Entwicklung von Effizienzstandards.
Zielsetzung der EnEV
Ziel der EnEV war es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den CO₂-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. Dazu setzte sie sowohl auf die Begrenzung des Primärenergiebedarfs (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) als auch auf Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz.
Historische Entwicklung der EnEV
Jahr | EnEV-Novelle | Wesentliche Inhalte |
2002 | EnEV 2002 (Erstfassung) | Zusammenführung von WärmeschutzV und HeizAnlV |
2007 | EnEV 2007 | Verschärfung der Anforderungen um ca. 30 % |
2009 | EnEV 2009 | Weitere Reduktion Primärenergiebedarf um 30 % |
2014 | EnEV 2014 | Verschärfung für Neubauten ab 2016 (25 %) |
2016 | EnEV 2016 (Verschärfung) | Neubauten müssen Effizienzhaus 70 entsprechen |
2020 | GEG löst EnEV ab | Integration mit EnEG und EEWärmeG |
Wesentliche Inhalte der EnEV
1. Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf
Der zulässige Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung wurde durch die EnEV begrenzt. Dieser wurde in Relation zu einem Referenzgebäude ermittelt.
2. Mindestwärmeschutz der Gebäudehülle
Die EnEV stellte Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dächer), insbesondere an den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient).
3. Energieausweis
Die EnEV führte die Verpflichtung zur Ausstellung von Energieausweisen ein:
- Bedarfsausweis (berechneter Energiebedarf)
- Verbrauchsausweis (tatsächlicher Energieverbrauch)
Diese Ausweise mussten bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorgelegt werden.
4. Austauschpflichten für alte Heizkessel
Heizkessel mit bestimmten Baujahren mussten nach einer Übergangsfrist ausgetauscht werden, sofern sie nicht von der Pflicht ausgenommen waren (z.B. Niedertemperaturkessel).
5. Nachweispflichten bei Sanierung
Bei umfangreichen Sanierungen galten Anforderungen an Bauteile wie Fenster, Fassade oder Dach. Nachweise mussten erbracht werden.
Anwendungsbereich der EnEV
Die EnEV galt für:
- Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
- Bestandsgebäude bei wesentlichen Änderungen (z.B. Dachsanierung)
- Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Warmwasser)
Nicht umfasst waren ausschließlich unbeheizte Gebäude (z.B. Lagerhallen ohne Heizung).
Relevanz für Bestandsgebäude heute
Auch wenn die EnEV nicht mehr gilt, sind Energieausweise oder Nachweise, die auf Basis der EnEV ausgestellt wurden, weiterhin gültig bis zum Ablauf der jeweiligen Frist (meist 10 Jahre). Zudem wird der Standard, den ein Gebäude zum Bau- oder Sanierungszeitpunkt nach EnEV erfüllen musste, häufig weiterhin für Förderungen, Energieberatungen oder Vergleiche herangezogen.
Übergang zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2020 die EnEV zusammen mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Das GEG verfolgt die Ziele der EnEV weiter, setzt aber stärker auf die Verknüpfung von Effizienz und erneuerbaren Energien. Für Neubauten ist z. B. der Anteil erneuerbarer Energien verpflichtend geregelt.
Fazit: Die EnEV bleibt relevant als Entwicklungsschritt
Die EnEV hat wesentlich dazu beigetragen, den energetischen Standard von Gebäuden in Deutschland zu verbessern. Sie war für viele Jahre maßgebliche Grundlage für die Energieeffizienz von Gebäuden und prägt bis heute Begriffe wie EnEV-Nachweis, EnEV-Ausweis oder Effizienzhaus-Standard (EnEV 2016). Auch im Kontext von Bestandsgebäuden oder Sanierungsmaßnahmen ist ihr Einfluss nach wie vor spürbar, obwohl das GEG heute das maßgebliche Gesetz ist.