EnSimiMaV

Die Energieeinspar-Maßnahmenverordnung (EnSimiMaV) war eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen verpflichtete, Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Sie legte konkrete Einsparmaßnahmen fest und definierte Anforderungen an die Nachweisführung durch die Unternehmen. Die Verordnung zielte darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Sie lief am 30. September 2024 aus, bleibt jedoch ein Modell für zukünftige Regelungen.

EnSiMiMaV – Energiesicherung-Maßnahmenverordnung

Die Energiesicherung-Maßnahmenverordnung (EnSiMiMaV) ist eine im Kontext der Energiekrise 2022 in Deutschland erlassene Verordnung. Sie wurde im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) von der Bundesregierung beschlossen und hatte das Ziel, kurzfristig und wirksam den Gas- und Energieverbrauch in Unternehmen zu senken. Die Verordnung richtete sich vorrangig an Unternehmen des produzierenden Gewerbes und anderer energieintensiver Branchen.

 

Hintergrund und Zielsetzung der EnSiMiMaV

Die EnSiMiMaV wurde im Herbst 2022 angesichts der drohenden Energieengpässe und der stark gestiegenen Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eingeführt. Sie war Bestandteil der Energiesicherungsstrategie der Bundesregierung, mit der Verbrauchsspitzen geglättet und die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrechterhalten werden sollten.

 

Ziele der Verordnung:

 

  • Kurzfristige Senkung des Energieverbrauchs, insbesondere von Erdgas
  • Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen
  • Vermeidung von Versorgungslücken durch präventive Maßnahmen

 

Pflichten aus der EnSiMiMaV

Die Verordnung schrieb Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 10 Gigawattstunden (GWh) konkrete Maßnahmen vor. Diese Unternehmen waren bereits nach EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Die EnSiMiMaV knüpfte daran an und verlangte zusätzliche Aktivitäten.

 

Wesentliche Anforderungen:

  1. Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen aus Energieaudits:
    Bereits identifizierte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus durchgeführten Energieaudits mussten innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden, sofern sie wirtschaftlich vertretbar waren (Amortisationszeit maximal 20 Monate).

  2. Optimierung von Anlagen:
    Pflicht zur energetischen Optimierung von Heizungsanlagen, insbesondere von Gasheizungen. Dazu zählten der hydraulische Abgleich, Anpassung der Heizkurven oder der Austausch ineffizienter Heizungspumpen.

  3. Nachweispflichten:
    Unternehmen mussten die Umsetzung der Maßnahmen dokumentieren und die Nachweise auf Verlangen der zuständigen Behörden vorlegen können.

 

Beispielhafte Maßnahmen nach EnSiMiMaV

  • Optimierung von Druckluftsystemen
  • Verbesserung der Antriebs- und Pumpentechnik
  • Wärmerückgewinnung in Produktionsprozessen
  • Anpassung der Gebäudeleittechnik zur Senkung des Grundlastverbrauchs
  • Austausch veralteter Umwälzpumpen

 

Bedeutung für Unternehmen

Die EnSiMiMaV führte dazu, dass viele Unternehmen ihre bestehenden Energieaudits und Einsparpotenziale noch einmal kritisch überprüften und kurzfristig umsetzten. Maßnahmen, die bisher als “nicht prioritär” eingestuft wurden, rückten angesichts der Energiepreise und der Verordnung stärker in den Fokus.

 

Die Verordnung ergänzte damit bestehende gesetzliche oder normative Instrumente wie:

 

  • EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
  • ISO 50001 (Energiemanagementsysteme)
  • GEG (Gebäudeenergiegesetz)

 

Laufzeit der EnSiMiMaV

Die EnSiMiMaV trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und galt zunächst für sechs Monate, also bis zum 31. März 2023. Eine Verlängerung erfolgte nicht. Dennoch hat die Verordnung bei vielen Unternehmen den Anstoß gegeben, Effizienzpotenziale konsequenter zu heben.

 

Fazit: EnSiMiMaV als temporäres, aber wirksames Instrument

Auch wenn die EnSiMiMaV inzwischen außer Kraft ist, bleibt ihr Grundgedanke relevant: Unternehmen sind gefordert, wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen zügig umzusetzen, sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus Versorgungssicherheits-Perspektive. Die Erfahrungen aus der EnSiMiMaV wirken in vielen Unternehmen über den Zeitraum der Verordnung hinaus fort und haben die Bedeutung von Energieeffizienz als strategischem Unternehmensziel nochmals unterstrichen.

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