Die Energieeinspar-Maßnahmenverordnung (EnSimiMaV) war eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen verpflichtete, Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Sie legte konkrete Einsparmaßnahmen fest und definierte Anforderungen an die Nachweisführung durch die Unternehmen. Die Verordnung zielte darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Sie lief am 30. September 2024 aus, bleibt jedoch ein Modell für zukünftige Regelungen.
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