Raumheizlast

Die Raumheizlast-Berechnung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Auslegung effizienter Heizsysteme in Nichtwohngebäuden (NWG). Anders als bei Wohngebäuden stehen hier nicht der private Komfort, sondern funktionale, wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen im Vordergrund. Besonders wichtig sind dabei die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“, die verbindliche Mindesttemperaturen für verschiedene Tätigkeiten festlegen.

Wer Gebäude plant, saniert oder mit neuen Heizsystemen ausrüstet, muss sicherstellen, dass die Raumheizlast so ausgelegt ist, dass die vorgeschriebenen Temperaturen auch bei ungünstigen Außentemperaturen zuverlässig erreicht werden können.

Was bedeutet Raumheizlast im Kontext von Nichtwohngebäuden?

Die Raumheizlast beschreibt die erforderliche Heizleistung (in Watt), um einen Raum bei normierten Außentemperaturen auf eine bestimmte raumbezogene Solltemperatur zu bringen und diese dauerhaft zu halten. In Nichtwohngebäuden ergeben sich die Zieltemperaturen nicht aus privaten Komfortwünschen, sondern häufig aus der Art der Nutzung, den Anforderungen des Arbeitsschutzes oder technischen Rahmenbedingungen.

 

Typische Nutzungen in NWG:

 

  • Büroräume
  • Produktionshallen
  • Lager- und Logistikhallen
  • Werkstätten
  • Laboratorien
  • Rechenzentren

 

Neben Transmissions- und Lüftungsverlusten sind hier interne Lasten (Maschinen, Beleuchtung, Personen) oft von Bedeutung.

 

Relevanz der Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.5 für die Heizlastberechnung

Gesetzlicher Rahmen:

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsstätten so zu betreiben, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert dies. Besonders relevant für Raumheizlast ist die Technische Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“, die Mindesttemperaturen für verschiedene Arbeitsbereiche und Tätigkeiten vorgibt.

 

Mindesttemperaturen laut ASR A3.5:

TätigkeitMindesttemperatur
Leichte Arbeit im Sitzen (Büro)20 °C
Leichte Arbeit im Stehen/Gehen19 °C
Mittelschwere Arbeit (Produktion)17 °C
Schwere körperliche Arbeit12 °C

Diese Vorgaben bilden die Planungsgrundlage für die Raumheizlast in Arbeitsstätten. Werden sie nicht erreicht, drohen Konsequenzen bis hin zur Stilllegung des Betriebs durch Behörden.

 

Besonderheiten der Raumheizlast in NWG

1. Unterschiedliche Nutzung innerhalb eines Gebäudes

Ein Gebäude kann Büroräume, Lager und Produktionsbereiche kombinieren. Für jede Nutzung muss die Heizlast separat berechnet werden, da unterschiedliche Temperaturen, Lüftungsanforderungen und interne Lasten gelten.

 

2. Große Raumvolumina und spezielle Bauweisen

Hallen mit hohen Decken, großflächigen Toren oder schlechter Dämmung haben andere Heizlasten als kompakte Bürogebäude.

 

3. Einfluss von Lüftungsanlagen

In NWG sind Lüftungsanlagen Standard. Diese beeinflussen die Heizlast durch:

  • notwendige Vorerwärmung der Zuluft
  • Vermeidung von Zugluft
  • Integration von Wärmerückgewinnungssystemen

 

Normen für die Heizlastberechnung in NWG

DIN EN 12831 – Heizlastberechnung (Teil 1 und 3)

Diese Norm ist verpflichtend für die Ermittlung der Raumheizlast und Gebäudeheizlast in NWG. Sie berücksichtigt:

 

  • Standort (Normaußentemperatur)
  • Gebäudebeschaffenheit (U-Werte, Flächen)
  • Nutzungsprofile und Zieltemperaturen
  • Lüftungsvolumenströme
  • Wärmegewinne und -verluste

 

Für Hallengebäude existieren besondere Berechnungsansätze (Teil 3), da sich hier der Wärmetransport und das Nutzerverhalten stark unterscheiden.

 

Beispielhafte Anforderungen nach Nutzung

NutzungHeizlast (Richtwert) W/m²
Büro40 – 70 W/m²
Produktionshalle50 – 100 W/m²
Lager unbeheizt< 10 W/m² (Frostschutz)
Lager beheizt20 – 40 W/m²
Werkstatt60 – 120 W/m²

Richtwerte dienen nur der ersten Abschätzung – exakte Berechnungen sind für Förderung, Normerfüllung und Kostensicherheit unerlässlich.

 

Integration der Heizlast in Planung und Betrieb

Auswirkungen auf Heizsysteme:

  • Bürogebäude: Flächenheizung, Heizkörper, ggf. Kombination mit Lüftungsheizung
  • Produktionshallen: Dunkelstrahler, Warmluftgeräte, Fußbodenheizung (punktuell)
  • Lager: Frostschutz, ggf. Teilheizung für Arbeitsplätze

 

Je nach Nutzung sind auch hybride Konzepte sinnvoll (z. B. Grundlast über Wärmepumpe, Spitzenlast über Gas oder Fernwärme).

Wirtschaftliche Effekte:

Eine korrekt dimensionierte Heizlast vermeidet:

 

  • Überdimensionierung (hohe Invest- und Betriebskosten)
  • Unterdimensionierung (Unterschreitung gesetzlicher Mindesttemperaturen)
  • ineffizienten Anlagenbetrieb (z. B. Taktungen)

 

Raumheizlast und Energieeffizienz in NWG

Gerade in der Industrie ist die Raumheizlast nicht nur für Komfort entscheidend, sondern auch für:

 

  • Energieeinsparungen (Abwärmenutzung, Wärmerückgewinnung)
  • Förderfähigkeit von Maßnahmen (BAFA, BEG)
  • Dekarbonisierung und Klimabilanz

 

Moderne Konzepte binden oft Prozessabwärme, Solarthermie oder Wärmepumpen ein, um die Heizlast nachhaltig zu decken.

 

Relevanz für Arbeitsschutz und Behörden

Arbeitsstätten werden regelmäßig durch Behörden (Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften) auf Einhaltung der Raumtemperaturvorgaben überprüft. Eine korrekt berechnete und umgesetzte Heizlast schützt Unternehmen vor:

 

  • Bußgeldern
  • Auflagen
  • Produktionsstillstand

 

Fazit: Raumheizlast in NWG – Wirtschaftliche und rechtliche Notwendigkeit

Für Nichtwohngebäude ist die präzise Berechnung der Raumheizlast unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen an Raumtemperaturen, insbesondere aus der ASR A3.5, zu erfüllen. Gleichzeitig ermöglicht sie wirtschaftliche Heizkonzepte, schützt vor unnötigen Kosten und sichert die Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeitenden.

 

Wer effizient, rechtssicher und förderfähig bauen oder sanieren möchte, kommt an einer professionellen Heizlastberechnung nicht vorbei.

 

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