Glossar
Hier finden Sie Fachbegriffe von A-Z rund um Energieeffizienz und Optimierung, die Ihnen dabei helfen, alle relevanten Konzepte und Prozesse schnell zu verstehen.
Hier finden Sie Fachbegriffe rund um das Thema Energie.
Fachbegriffe von A-Z
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Die Energieeinspar-Maßnahmenverordnung (EnSimiMaV) war eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen verpflichtete, Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Sie legte konkrete Einsparmaßnahmen fest und definierte Anforderungen an die Nachweisführung durch die Unternehmen. Die Verordnung zielte darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Sie lief am 30. September 2024 aus, bleibt jedoch ein Modell für zukünftige Regelungen.
Hintergrund und Zielsetzung der EnSiMiMaV
Die EnSiMiMaV wurde im Herbst 2022 angesichts der drohenden Energieengpässe und der stark gestiegenen Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eingeführt. Sie war Bestandteil der Energiesicherungsstrategie der Bundesregierung, mit der Verbrauchsspitzen geglättet und die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrechterhalten werden sollten.
Ziele der Verordnung:
- Kurzfristige Senkung des Energieverbrauchs, insbesondere von Erdgas
- Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen
- Vermeidung von Versorgungslücken durch präventive Maßnahmen
Pflichten aus der EnSiMiMaV
Die Verordnung schrieb Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 10 Gigawattstunden (GWh) konkrete Maßnahmen vor. Diese Unternehmen waren bereits nach EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Die EnSiMiMaV knüpfte daran an und verlangte zusätzliche Aktivitäten.
Wesentliche Anforderungen:
- Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen aus Energieaudits:
Bereits identifizierte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus durchgeführten Energieaudits mussten innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden, sofern sie wirtschaftlich vertretbar waren (Amortisationszeit maximal 20 Monate). - Optimierung von Anlagen:
Pflicht zur energetischen Optimierung von Heizungsanlagen, insbesondere von Gasheizungen. Dazu zählten der hydraulische Abgleich, Anpassung der Heizkurven oder der Austausch ineffizienter Heizungspumpen. - Nachweispflichten:
Unternehmen mussten die Umsetzung der Maßnahmen dokumentieren und die Nachweise auf Verlangen der zuständigen Behörden vorlegen können.
Beispielhafte Maßnahmen nach EnSiMiMaV
- Optimierung von Druckluftsystemen
- Verbesserung der Antriebs- und Pumpentechnik
- Wärmerückgewinnung in Produktionsprozessen
- Anpassung der Gebäudeleittechnik zur Senkung des Grundlastverbrauchs
- Austausch veralteter Umwälzpumpen
Bedeutung für Unternehmen
Die EnSiMiMaV führte dazu, dass viele Unternehmen ihre bestehenden Energieaudits und Einsparpotenziale noch einmal kritisch überprüften und kurzfristig umsetzten. Maßnahmen, die bisher als “nicht prioritär” eingestuft wurden, rückten angesichts der Energiepreise und der Verordnung stärker in den Fokus.
Die Verordnung ergänzte damit bestehende gesetzliche oder normative Instrumente wie:
- EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- ISO 50001 (Energiemanagementsysteme)
- GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Laufzeit der EnSiMiMaV
Die EnSiMiMaV trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und galt zunächst für sechs Monate, also bis zum 31. März 2023. Eine Verlängerung erfolgte nicht. Dennoch hat die Verordnung bei vielen Unternehmen den Anstoß gegeben, Effizienzpotenziale konsequenter zu heben.
Fazit: EnSiMiMaV als temporäres, aber wirksames Instrument
Auch wenn die EnSiMiMaV inzwischen außer Kraft ist, bleibt ihr Grundgedanke relevant: Unternehmen sind gefordert, wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen zügig umzusetzen, sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus Versorgungssicherheits-Perspektive. Die Erfahrungen aus der EnSiMiMaV wirken in vielen Unternehmen über den Zeitraum der Verordnung hinaus fort und haben die Bedeutung von Energieeffizienz als strategischem Unternehmensziel nochmals unterstrichen.
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Environmental, Social, Governance (ESG) sind Kriterien, die bei der Bewertung der Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen eine Rolle spielen. ESG-Kriterien beziehen sich auf ökologische (Environmental), soziale (Social) und unternehmerische Führungsaspekte (Governance) und werden zunehmend von Investoren genutzt, um nachhaltige Investments zu identifizieren. Unternehmen, die hohe ESG-Standards erfüllen, achten auf ihre Umweltauswirkungen, ihre soziale Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Gesellschaft sowie auf Transparenz und ethisches Verhalten in der Unternehmensführung.
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Erneuerbare Energien sind Energiequellen, die sich im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen kontinuierlich erneuern und unerschöpflich sind. Dazu gehören Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie. Der Einsatz erneuerbarer Energien ist ein zentraler Bestandteil der globalen Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Bekämpfung des Klimawandels. Sie tragen dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und langfristig eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Zudem spielen sie eine wichtige Rolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Energiesektor.
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Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die Standards, die Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verwenden müssen. Sie definieren spezifische Offenlegungspflichten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG). Die ESRS geben vor, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung messen, dokumentieren und berichten sollen. Sie stellen sicher, dass die Berichte vergleichbar, verlässlich und transparent sind, um die Erwartungen von Investoren, Regulierungsbehörden und anderen Stakeholdern zu erfüllen.
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Die EU-ETS Strompreiskompensation ist eine finanzielle Unterstützungsmaßnahme für stromintensive Unternehmen. Sie gleicht die gestiegenen Stromkosten aus, die durch den europäischen Emissionshandel entstehen. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile auf globaler Ebene zu vermeiden und eine Abwanderung von Unternehmen in Länder mit geringeren CO₂-Kosten zu verhindern. Diese Maßnahme stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und fördert gleichzeitig die Einhaltung von Klimaschutzzielen.
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Ein externer Energiemanagementbeauftragter ist ein Spezialist, der Unternehmen bei der Implementierung und Optimierung eines Energiemanagementsystems unterstützt. Er analysiert den Energieverbrauch, identifiziert Einsparpotenziale und entwickelt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist diese externe Expertise eine kosteneffiziente Möglichkeit, die Anforderungen an ein professionelles Energiemanagement zu erfüllen.
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Gebäudeautomation umfasst alle Technologien und Systeme, die zur automatischen Steuerung von Heizung, Lüftung, Klimaanlage, Beleuchtung und anderen technischen Anlagen in einem Gebäude eingesetzt werden. Durch die Automatisierung können diese Systeme effizienter arbeiten, da sie bedarfsgerecht gesteuert werden und unnötige Energieverbräuche vermieden werden. Gebäudeautomationssysteme tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu senken und den Komfort der Gebäudenutzer zu erhöhen. Moderne Systeme bieten zudem die Möglichkeit, das Gebäude aus der Ferne zu steuern und zu überwachen, etwa über mobile Anwendungen.
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Die Gebäudedämmung ist eine wesentliche Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Durch die Dämmung von Wänden, Dächern, Fenstern und Böden wird der Wärmeverlust minimiert, was den Energiebedarf für Heizung und Kühlung reduziert. Eine gute Dämmung sorgt nicht nur für niedrigere Energiekosten, sondern verbessert auch den Wohnkomfort und trägt zum Klimaschutz bei. Es gibt verschiedene Dämmmaterialien, wie Mineralwolle, Styropor oder ökologische Dämmstoffe, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile in Bezug auf Wärmeleitfähigkeit, Umwelteinflüsse und Kosten haben.
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Die Gebäudeeffizienzklasse ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und wird in Klassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) unterteilt. Die Einstufung basiert auf dem Energiebedarf des Gebäudes, der durch Faktoren wie Dämmung, Heizung, Lüftung und die Nutzung erneuerbarer Energien beeinflusst wird. Ein Gebäude mit einer hohen Effizienzklasse hat geringere Energiekosten und einen niedrigeren CO2-Ausstoß. Diese Klassifizierung hilft Eigentümern und Mietern, die energetische Qualität von Gebäuden zu bewerten und Anreize für Sanierungen zu schaffen.
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Die Gebäudeleittechnik (GLT) ist ein zentrales Steuerungssystem, das alle technischen Anlagen eines Gebäudes, wie Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Beleuchtung, vernetzt und automatisiert steuert. Durch den Einsatz von GLT kann der Energieverbrauch in einem Gebäude erheblich reduziert werden, da die Systeme bedarfsgerecht arbeiten und optimal eingestellt sind. Moderne GLT-Systeme ermöglichen die Überwachung und Steuerung von Gebäudefunktionen in Echtzeit, was zu Energieeinsparungen und einem verbesserten Komfort für die Nutzer führt. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Smart-Building-Konzepten.
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Gebäudetechnik umfasst alle technischen Systeme und Anlagen, die in einem Gebäude zur Versorgung mit Energie, Wasser, Heizung, Lüftung und Klimatisierung (HLK) eingesetzt werden. Moderne Gebäudetechniksysteme spielen eine Schlüsselrolle bei der Steigerung der Energieeffizienz und des Komforts in Gebäuden. Dazu zählen unter anderem intelligente Steuerungssysteme (Smart Home), die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik und effiziente Beleuchtungssysteme. Eine gut geplante und betriebene Gebäudetechnik trägt wesentlich zur Reduzierung der Betriebskosten und des CO2-Ausstoßes bei.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das seit November 2020 die Anforderungen an den Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regelt. Es ersetzt die zuvor geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das GEG legt Mindeststandards für die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands beizutragen.
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